Die Stromanbieter lassen sich unterscheiden in überregionale Versorger und lokale Anbieter, wobei letztere nicht selten Konzerntöchter der überregionalen Versorgungsunternehmen sind. Die überregionalen Anbieter betreiben auch die Hochspannungsnetze und sind damit für die flächendeckende Fernversorgung der Nation mit Energie zuständig.

Bis zur Liberalisierung des deutschen Strommarktes im Jahr 1998, bei der die EU-Binnenmarktrichtlinie Elektrizität durchgesetzt wurde, existierten in der Bundesrepublik acht überregionale Verbundunternehmen, die gut vier Fünftel des Stroms erzeugten. Die etwa 80 regionalen Versorgungsunternehmen hielten einen Marktanteil von etwa 7 %; auf ungefähr 900 kommunale Versorgungsunternehmen entfiel ein Marktanteil von ca. 11 %.

Bis zur Marktöffnung war der Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt durch den sogenannten Gebietsschutz blockiert - innerhalb eines bestimmten Gebiets war jeweils nur ein Stromanbieter für die Stromversorgung der Bevölkerung zuständig. Die Energieunternehmen regelten die Wegerechte für die Verlegung von Stromleitungen mit den Gebietskörperschaften in exklusiven Konzessionsverträgen. Untereinander sicherten sie sich vertraglich zu, keine Kunden im Revier der anderen Stromversorger zu beliefern.

Stromanbieter

Mit der Liberalisierung entstand ein zunächst ein deutlicher Preisdruck auf dem Strommarkt: schließlich können seither Stromkunden Preise vergleichen und ihre Vertragspartner frei wählen.

Der Konkurrenzkampf führte allerdings zu einem starken Konzentrationsprozess auf dem deutschen Strommarkt: Eine Reihe großer Anbieter ging Fusionen ein, viele kleinere Unternehmen bildeten Allianzen und strategische Kooperationen, um ihre Marktposition zu sichern. Mit der Konsolidierung endete auch der Preisrutsch - die Strompreise begannen im Gegenteil wieder stark anzuziehen.

Aus den ehemals acht überregionalen Übertragungsnetzbetreibern gingen die heutigen vier Marktführer hervor - die heutzutage aufgrund ihrer starken Marktposition den Strommarkt dominieren:

Alleine E.ON und RWE vereinen mittlerweile einen Marktanteil von etwa zwei Dritteln auf sich; zusammen mit EnBW und Vattenfall teilen sich die Stromgiganten in etwa neun Zehntel des deutschen Strommarktes. Diese vier Konzerne bilden zusammen die deutsche Verbundgesellschaft; ihre Netze sind über Fernleitungen zum nationalen Verbundnetz zusammengeschlossen. Das Verbundnetz verbindet Kraftwerke und Abnehmerzentren. Durch die Vernetzung untereinander können Kapazitätsschwankungen ausgeglichen werden und die Leistung der Kraftwerke besser ausgenutzt werden.

Ebenfalls zu den Übertragungsnetzbetreibern gehört mittlerweile eine Reihe von Ökostrom-Anbietern, die Elektrizität aus regenerativen Energiequellen produzieren und in das Verbundnetz einspeisen. Neben den Übertragungsnetzbetreibern sind auf dem deutschen Markt weiterhin in etwa 900 regionale Stromanbieter aktiv, die als Verteilnetzbetreiber die Endverbraucher mit Strom versorgen. Sie verteilen den Strom des Verbundnetzes über Nieder- und Mittelspannungsstromnetze an die Haushalte und Unternehmen. Oft gehören die Verteilnetzbetreiber zu den lokalen bzw. kommunalen Energieversorgungsunternehmen, also z. B. den Stadtwerken; zum Teil handelt es sich aber auch um Tochterunternehmen der großen Konzerne der Gas- und Energiewirtschaft.