Die Öffnung des Strommarktes für den freien Wettbewerb zog in den ersten Jahren nach der Liberalisierung einen harten Preiskampf und damit ein Sinken der Strompreise nach sich. Während zuvor lediglich der örtliche Grundversorger - meist die Stadtwerke - für die Versorgung der Verbraucher mit Strom zuständig war, konnten nun die Kunden frei zwischen den Angeboten der verschiedenen Lieferanten wählen. Neue Tarifkonzepte entstanden und auch die großen Stromnetzbetreiber stiegen in den Markt mit dem Endkunden ein.
Der auf diese Entwicklung folgende Konzentrationsprozess hat jedoch zu einer Quasi-Monopolstellung der großen Energiekonzerne geführt - aktuell erwirtschaften die vier Energieriesen zusammen rund neun Zehntel des Marktvolumens. Zwar bezieht der Großteil der privaten Stromkunden nach wie vor den Strom über die lokalen Versorgungsunternehmen - diese sind nun aber oftmals nicht mehr autonom, sondern direkt oder indirekt mit den Großkonzernen verflochten.
Entsprechend konnten die Stromanbieter die Strompreise wieder deutlich anziehen lassen. Zehn Jahre nach der Marktöffnung lagen die Preise zum Teil sogar deutlich über dem Niveau vor der Liberalisierung.
Auch die Abgabenlast ist in den letzten Jahren immens gestiegen. Innerhalb eines Jahrzehnts haben sich die mit der Stromrechnung an den Staat abzuführenden Steuern, Umlagen und Abgaben in der Summe nahezu verdoppelt. Neben der Mehrwertsteuer und der Strom- bzw. Ökosteuer werden mit jeder Stromrechnung u. a. Abgaben für die Förderung der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien (EEG bzw. Erneuerbar-Energien-Gesetz) sowie durch den Aus- und Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK- bzw. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) fällig.